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Neue Regelungen für Gepäck mit Lithium-Akkus

Ab 1. Januar 2018 werden „Smart Bags“ mit integrierten Lithiumbatterien nicht mehr als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck akzeptiert.

Frankfurt am Main, 20. Dezember 2017. Cathay Pacific und Cathay Dragon führen neue Richtlinien für die Beförderung von „Smart Bags“, einer neuen Art von innovativem Gepäck mit integrierten Lithiumbatterien zum Laden eines externen Geräts oder zur Stromversorgung der Gepäckräder, ein.

Smart Bags werden nicht als tragbares elektronisches Gerät (portable electronic device, kurz PED) betrachtet, sondern aufgrund ihrer Batterien als Power Bank oder Ersatz-Lithiumbatterie eingestuft.

Die neue Richtlinie entspricht der kürzlich von der International Air Transport Association (IATA) herausgegebenen Branchenrichtlinie und stimmt mit ähnlichen Praktiken überein, die weltweit von großen Fluggesellschaften für Sicherheitsmanagement und Risikominderung angewandt werden. 

Aufgegebenes Gepäck

Ab dem 1. Januar 2018 müssen Kunden, die mit einer Smart Bag reisen, die Batterie entfernen können, wenn die Tasche zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise aufgegeben wird. Entsprechend der bestehenden Richtlinie hinsichtlich Ersatz-Lithiumbatterien muss der Fluggast die entnommene Lithiumbatterie in seinem Handgepäck mitführen.

Handgepäck

Wenn der Fluggast die Smart Bag als Handgepäck mitnehmen möchte, muss die Batterie herausnehmbar sein und separat aufbewahrt werden.

Gepäck mit nicht entfernbaren Batterien ist nicht zur Beförderung zugelassen.

Weitere Gepäckinformationen einschließlich kontrollierter und verbotener Gegenstände, zusätzlich zur Richtlinie der Fluggesellschaft zu Batterien, sind zu finden unter: Lithiumbatterien mitführen.

Pressekontakt:
Simone Altmann & Tanja Battenfeld
c/o global communication experts
Mail: [email protected]
Tel.: 069-175371030